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   OLG Hamm, 16.03.2010 - I-15 W 367/09   

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OLG Hamm, 16.03.2010 - I-15 W 367/09 (https://dejure.org/2010,30036)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.2010 - I-15 W 367/09 (https://dejure.org/2010,30036)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 2010 - I-15 W 367/09 (https://dejure.org/2010,30036)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 213
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.10.1989 - V ZB 13/89

    Zulässigkeit eines Rechtsmittels gegen die Anordnung von Abschiebehaft nach

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2010 - 15 W 367/09
    Grundlage der Regelung des § 62 FamFG ist die Rechtsprechung des BVerfG, das in Abkehr von der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung, die nach Eintritt der Erledigung der Hauptsache eine Beschwerdeeinlegung nicht mehr als zulässig angesehen hatte ( vgl. BGHZ 139, 254 = NJW 1998, 2829; 109, 108 = NJW 1990, 1418 [BGH 19.10.1989 - V ZB 13/89] ; NJW 1984, 54 [BGH 05.05.1983 - V BLw 1/82] ), aus dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes ( Art. 19 Abs. 4 GG ) abgeleitet hat, dass bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen ein trotz Eintritt der Erledigung der Maßnahme fortbestehendes Rechtsschutzinteresse des Betroffenen zur Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Maßnahme bejaht werden muss.

    Aus gutem Grund hat es deshalb der BGH ( BGHZ 109, 108 = NJW 1990, 1418) unter Geltung des FGG abgelehnt, die "Signalwirkung" einer solchen Entscheidung für etwaige künftige selbständige Folgeverfahren als hinreichende Grundlage eines fortbestehenden Rechtsschutzinteresses anzuerkennen.

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2010 - 15 W 367/09
    In einer weiteren Senatsentscheidung vom 5.12.2001 hat das BVerfG ( BVerfGE 104, 220 = NJW 2002, 2456) das aus Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitete Rechtsschutzbedürfnis für eine feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der erledigten Maßnahme immer dann zwingend bejaht, wenn eine Maßnahme zu einem tief greifenden Grundrechtseingriff führt.
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2010 - 15 W 367/09
    In der Entwicklung seiner Rechtsprechung hat das BVerfG dies zunächst in Fällen angenommen, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der nach der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann ( NJW 1997, 2146; NJW 1999, 273 [BVerfG 15.07.1998 - 2 BvR 446/98] - betr. eine Durchsuchung nach § 304 StPO ; NJW 1998, 2432 [BVerfG 10.05.1998 - 2 BvR 978/97] - betr. eine vorläufige Unterbringungsgenehmigung nach § 70 h FGG ).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2010 - 15 W 367/09
    In der Entwicklung seiner Rechtsprechung hat das BVerfG dies zunächst in Fällen angenommen, in denen die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der nach der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann ( NJW 1997, 2146; NJW 1999, 273 [BVerfG 15.07.1998 - 2 BvR 446/98] - betr. eine Durchsuchung nach § 304 StPO ; NJW 1998, 2432 [BVerfG 10.05.1998 - 2 BvR 978/97] - betr. eine vorläufige Unterbringungsgenehmigung nach § 70 h FGG ).
  • BGH, 25.06.1998 - V ZB 7/98

    Überprüfung einer Abschiebehaftanordnung nach Erledigung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2010 - 15 W 367/09
    Grundlage der Regelung des § 62 FamFG ist die Rechtsprechung des BVerfG, das in Abkehr von der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung, die nach Eintritt der Erledigung der Hauptsache eine Beschwerdeeinlegung nicht mehr als zulässig angesehen hatte ( vgl. BGHZ 139, 254 = NJW 1998, 2829; 109, 108 = NJW 1990, 1418 [BGH 19.10.1989 - V ZB 13/89] ; NJW 1984, 54 [BGH 05.05.1983 - V BLw 1/82] ), aus dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes ( Art. 19 Abs. 4 GG ) abgeleitet hat, dass bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen ein trotz Eintritt der Erledigung der Maßnahme fortbestehendes Rechtsschutzinteresse des Betroffenen zur Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Maßnahme bejaht werden muss.
  • BayObLG, 07.09.2000 - 3Z BR 210/00

    Beschwerde des Betreuten gegen die Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2010 - 15 W 367/09
    Eine die Beschwerdebefugnis im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG begründende Rechtsbeeinträchtigung liegt - entsprechend der zur sachgleichen Vorschrift des § 20 Abs. 1 FGG entwickelten gefestigten Rechtsprechung - vor, wenn die angefochtene Entscheidung unmittelbar nachteilig in die Rechtsstellung des Beschwerdeführers eingreift, indem sie dessen Recht aufhebt, beschränkt, mindert oder gefährdet, die Ausübung des Rechts stört oder erschwert oder ihm eine Verbesserung der Rechtsstellung vorenthält (vgl. BayObLG MDR 2001, 94 [BayObLG 07.09.2000 - 3 Z BR 210/00] ; OLG Dresden NJW-RR 1998, 830).
  • OLG Dresden, 30.09.1997 - 15 W 1236/97

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren der gerichtlichen Bestellung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2010 - 15 W 367/09
    Eine die Beschwerdebefugnis im Sinne des § 59 Abs. 1 FamFG begründende Rechtsbeeinträchtigung liegt - entsprechend der zur sachgleichen Vorschrift des § 20 Abs. 1 FGG entwickelten gefestigten Rechtsprechung - vor, wenn die angefochtene Entscheidung unmittelbar nachteilig in die Rechtsstellung des Beschwerdeführers eingreift, indem sie dessen Recht aufhebt, beschränkt, mindert oder gefährdet, die Ausübung des Rechts stört oder erschwert oder ihm eine Verbesserung der Rechtsstellung vorenthält (vgl. BayObLG MDR 2001, 94 [BayObLG 07.09.2000 - 3 Z BR 210/00] ; OLG Dresden NJW-RR 1998, 830).
  • BGH, 05.05.1983 - V BLw 1/82

    Grundstückskaufvertrag - Genehmigungsbehörde - Landwirtschaftsgericht -

    Auszug aus OLG Hamm, 16.03.2010 - 15 W 367/09
    Grundlage der Regelung des § 62 FamFG ist die Rechtsprechung des BVerfG, das in Abkehr von der früheren höchstrichterlichen Rechtsprechung, die nach Eintritt der Erledigung der Hauptsache eine Beschwerdeeinlegung nicht mehr als zulässig angesehen hatte ( vgl. BGHZ 139, 254 = NJW 1998, 2829; 109, 108 = NJW 1990, 1418 [BGH 19.10.1989 - V ZB 13/89] ; NJW 1984, 54 [BGH 05.05.1983 - V BLw 1/82] ), aus dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes ( Art. 19 Abs. 4 GG ) abgeleitet hat, dass bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen ein trotz Eintritt der Erledigung der Maßnahme fortbestehendes Rechtsschutzinteresse des Betroffenen zur Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Maßnahme bejaht werden muss.
  • OLG Stuttgart, 27.06.2013 - 17 UF 121/13

    Beschwerde in Familiensachen: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Ein solches Interesse geht über die Beeinträchtigung in eigenen Rechten nach § 59 Abs. 1 FamFG hinaus (OLG Hamm, FGPrax 2010, 213; Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 2. Aufl. § 62 Rn. 7).

    Hat sich die angefochtene Entscheidung erledigt, ohne dass ein besonderes Interesse nach § 62 Abs. 2 FamFG vorliegt, ist die Beschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses als unzulässig zu verwerfen (OLG Hamm, FGPrax 2010, 213; Prütting/Helms/Abramenko, FamFG, 2. Aufl. § 62 Rn. 12; Johannsen/Henrich/Althammer, Familienrecht, § 62 FamFG Rn. 4).

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 3 Wx 169/17

    Zulässigkeit der Beschwerde der Aktionäre einer Aktiengesellschaft gegen die

    Wird dagegen ein Antrag abgelehnt und damit dem Antragsteller eine angestrebte Verbesserung einer Rechtsstellung versagt, kommt es allein durch die Ablehnung des Antrages nicht zu einem Eingriff in eine Grundrechtsposition und ein aus verfassungsrechtlichen Erwägungen schützenswertes Rehabilitierungssinteresse des Antragstellers besteht nicht (vgl. auch OLG Hamm, FGPrax 2010, 213 und Keidel/Budde, FamFG, 19. Aufl., § 62, 14 + 20; Müko/Fischer, FamFG, 2. Aufll § 62, 27).
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